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Die zyprische Erwerbsgenehmigung für Nicht-EU-Käufer: Cap. 109 erklärt

Geprüft von Eleni Philippou · Advocate · Cyprus Bar Association · LL.M. (Distinction)Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026

Angehörige von Nicht-EU-Staaten („Drittstaaten“) benötigen nach dem Gesetz über den Erwerb unbeweglichen Vermögens durch Ausländer, Cap. 109, eine Erwerbsgenehmigung, bevor eine Immobilie auf ihren Namen eingetragen werden kann. Der Antrag wird auf dem Formular Comm. 145 bei der Bezirksverwaltung gestellt — die aufgrund der seit 1999 vom Ministerrat delegierten Befugnisse entscheidet —, ist gebührenfrei und wird routinemäßig erteilt. Sie können unterzeichnen, zahlen und den Besitz übernehmen, bevor sie erteilt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht-EU-Käufer benötigen nach Cap. 109 eine Genehmigung, bevor das Eigentum eingetragen werden kann; EU-/EWR-Bürger sind ausgenommen.
  • Sie wird auf dem Formular Comm. 145 bei der Bezirksverwaltung beantragt, die aufgrund von seit 1999 vom Ministerrat delegierten Befugnissen entscheidet.
  • Es gibt keine staatliche Gebühr, und Ablehnungen bei echten Eigenheimkäufen sind selten.
  • Sie können den Vertrag unterzeichnen, zahlen, ihn hinterlegen und vor der Genehmigung den Besitz übernehmen — sie steht nur der Eigentumsübertragung entgegen.
  • Die derzeitigen Grenzen liegen grob bei bis zu zwei Einheiten oder Land bis zu ~4.000 m² für ein eigengenutztes Eigenheim, bemessen je Familie.
  • Eine Reformvorlage 2026 würde dies verschärfen (ein Eigenheim, Zonenverbote, 51 % EU-Eigentum für Unternehmen) — vorgeschlagen, noch nicht Gesetz.

Benötigen Nicht-EU-Käufer eine Genehmigung, um in Zypern Immobilien zu erwerben?

Ja. Nach dem Gesetz über den Erwerb unbeweglichen Vermögens durch Ausländer, Cap. 109, muss jeder „Ausländer“ — praktisch ein Angehöriger eines Staates außerhalb der EU oder ein von Nicht-EU-Angehörigen kontrolliertes Unternehmen — eine amtliche Genehmigung einholen, bevor unbewegliches Vermögen in Zypern auf seinen Namen eingetragen werden kann. EU- und EWR-Bürger sind ausgenommen und kaufen zu denselben Bedingungen wie Zyprer.

Die Genehmigung wird gemeinhin als „Zustimmung des Ministerrats“ bezeichnet. Für einen echten Käufer eines Eigenheims oder einer Ferienimmobilie gilt sie weithin als Formsache — doch handelt es sich um eine gesetzliche Voraussetzung, nicht um einen bloßen Stempel, und das Eigentum kann ohne sie nicht auf Sie übergehen.

Wer erteilt die Genehmigung — der Ministerrat oder der Bezirksbeamte?

Das Gesetz überträgt die Befugnis dem Ministerrat, weshalb die Zustimmung diesen Namen trägt. In der Praxis hat der Ministerrat seine Entscheidungsbefugnis jedoch bereits 1999 auf die Bezirksbeamten delegiert.

Ihr Antrag wird daher im Büro der Bezirksverwaltung des Bezirks geprüft und entschieden, in dem die Immobilie belegen ist — Limassol, Paphos, Larnaca, Nikosia oder Famagusta —, nicht von Ministern im Kabinett. Viele ältere Ratgeber besagen noch immer, der „Ministerrat“ entscheide; die heutige Realität ist der Bezirksbeamte.

Ein Hinweis zur heutigen Praxis

Da die Entscheidung an die Bezirksbeamten delegiert ist, variieren Fristen und Bearbeitung je nach Bezirk. Die Genehmigung ist eine verwaltungsrechtliche Zustimmung der örtlichen Bezirksverwaltung aufgrund der delegierten Befugnis des Ministerrats — planen Sie nach dem Bezirk, nicht nach „dem Kabinett“.

Kann ich den Vertrag unterzeichnen und zahlen, bevor ich die Genehmigung habe?

Ja — und in der Tat müssen Sie das normalerweise, denn der Antrag erfordert eine Kopie Ihres unterzeichneten Kaufvertrags. Die Unterzeichnung, die Leistung von Ratenzahlungen, die Hinterlegung Ihres Vertrags beim Grundbuchamt zum Schutz durch die spezifische Erfüllung und sogar die Besitzübernahme sind alle rechtmäßig, bevor die Genehmigung erteilt wird.

Die Genehmigung wird erst im letzten Schritt wesentlich: bei der Eintragung des Eigentumstitels auf Ihren Namen. Diese Reihenfolge überrascht viele Käufer, bedeutet aber, dass die Genehmigung einen Kauf in der Praxis selten verzögert — der Antrag läuft schlicht parallel zur Eigentumsübertragung. Ihre Vertragshinterlegung, nicht die Genehmigung, schützt in der Zwischenzeit Ihr Geld.

Der Antrag mit dem Formular Comm. 145, Schritt für Schritt

Das Verfahren ist unkompliziert und wird üblicherweise von Ihrem Rechtsanwalt aufgrund einer Vollmacht abgewickelt, sodass Käufer aus dem Ausland nicht persönlich erscheinen müssen.

  1. 1
    Unterzeichnen und schützen. Unterzeichnen Sie den Kaufvertrag und hinterlegen Sie ihn innerhalb von sechs Monaten zwecks spezifischer Erfüllung beim Grundbuchamt.
  2. 2
    Formular Comm. 145 einreichen. Ihr Rechtsanwalt reicht das Formular bei der Bezirksverwaltung für den Bezirk der Immobilie mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  3. 3
    Prüfung. Das Bezirksbüro prüft die Akte und kann Angaben mit anderen Behörden abgleichen; eine vollständige Akte vermeidet Verzögerungen.
  4. 4
    Genehmigungsschreiben. Bei Genehmigung erhalten Sie die Erwerbsgenehmigung — ein Genehmigungsschreiben, häufig mit üblichen Auflagen, etwa die Immobilie wie erklärt zu nutzen.
  5. 5
    Eigentum eintragen. Die Genehmigung wird beim Amt für Kataster und Vermessung vorgelegt, wenn der Titel auf Ihren Namen übertragen wird.

Welche Unterlagen benötige ich für die Erwerbsgenehmigung?

Das mit dem Formular Comm. 145 eingereichte Kernbündel umfasst typischerweise: eine Kopie des unterzeichneten Kaufvertrags; den Eigentumstitel der Immobilie oder, sofern noch keiner besteht, die Baugenehmigung und die Pläne; Grundriss- und Lagepläne; Passkopien für Sie und Ihren Ehegatten; Ihre Heiratsurkunde (mit beglaubigter Übersetzung, sofern nicht auf Griechisch oder Englisch); und Nachweise Ihrer finanziellen Verhältnisse, etwa Bankauskünfte.

Ist der Käufer ein Unternehmen, kommen zur Akte die Gesellschaftsbescheinigungen — Gesellschafter, Geschäftsführer, eingetragener Sitz — sowie die Satzung und der Gesellschaftsvertrag hinzu, damit das Bezirksbüro feststellen kann, wer es letztlich kontrolliert. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund, aus dem ein ansonsten routinemäßiger Antrag ins Stocken gerät, bereiten Sie die Akte daher sorgfältig vor.

Wie lange dauert die Genehmigung und was kostet sie?

Für den Antrag fällt keine staatliche Gebühr an. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Bezirk und Arbeitsaufkommen, ohne verbindlichen Dienstleistungsstandard — behandeln Sie die nachstehenden Angaben als Richtwerte und nicht als Zusicherung.

Bearbeitung der Erwerbsgenehmigung nach Bezirk (Stand der Berichte 2025)
BezirkÜbliche Bearbeitung
Limassol≈ 30–45 Tage
Larnaca / Nikosia / Famagusta≈ 1–2 Monate
PaphosBis zu mehreren Monaten
Staatliche GebührKeine

Welche Eigentumsgrenzen gelten für einen Nicht-EU-Käufer?

Nach derzeitiger Praxis wird eine Genehmigung für einen begrenzten Bestand erteilt, bemessen je Familieneinheit (Ehegatten werden zusammen betrachtet, sodass sie ihren Anspruch nicht durch getrennte Antragstellung verdoppeln können).

Übliche Erwerbsgrenzen nach Cap. 109 (aktuelle Praxis bestätigen)
Was Sie erwerben könnenGrenze
WohneinheitenBis zu zwei Einheiten (oder ein Eigenheim plus ein Ladenlokal ≤ 100 m² / Büro ≤ 250 m²)
Baugrundstück / LandBis zu ~4.000 m² für ein eigengenutztes Eigenheim
Bemessen jeFamilieneinheit (Ehegatten zusammen)
UnternehmenswegEin von Nicht-EU-Angehörigen kontrolliertes Unternehmen ist selbst ein „Ausländer“ und benötigt die Genehmigung

Benötigen britische Staatsangehörige die Genehmigung nach dem Brexit?

Ja. Seit dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 1. Januar 2021 sind britische Staatsangehörige für Cap. 109 Drittstaatsangehörige, genau wie amerikanische, israelische, chinesische oder Golf-Käufer. Ein britischer Käufer unterzeichnet den Vertrag, stellt dann den Antrag auf dem Formular Comm. 145 und benötigt die Genehmigung, bevor der Titel eingetragen werden kann.

Die praktische Auswirkung ist gering — die Genehmigung wird gutgläubigen britischen Käufern routinemäßig erteilt und verursacht keine staatliche Gebühr —, doch handelt es sich um einen Schritt, den es für britische Käufer vor dem Brexit nicht gab und der mit rechtlicher Beratung in die Eigentumsübertragung eingeplant werden sollte.

Ändert sich das Gesetz? Die vorgeschlagene Reform 2026

Eine erhebliche Verschärfung steht zur Debatte, doch handelt es sich zum Zeitpunkt der Abfassung um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht. Im Februar 2026 brachte das Innenministerium einen Rahmenentwurf zur Modernisierung von Cap. 109 voran, und parlamentarische Vorschläge wurden im Laufe des Jahres 2026 zu einem Gesetzentwurf zusammengeführt.

Jeder Nicht-EU-Käufer sollte den aktuellen Stand des Gesetzes prüfen, bevor er sich bindet — und beachten, dass Reformen dieser Art typischerweise bereits bestehende Genehmigungen und Verträge achten, was ein Argument dafür ist, Anträge eher früher als später abzuschließen.

Was der Entwurf ändern würde (noch nicht Gesetz)

Nicht-EU-Angehörige auf ein Eigenheim oder eine Wohnung beschränken.

Land begrenzen und land- und forstwirtschaftliche Flächen verbieten sowie Immobilien nahe Militärzonen, Häfen, Flughäfen und der Waffenstillstandslinie.

Von Unternehmen, die Immobilien erwerben, verlangen, dass sie zu mindestens 51 % zyprisch/EU-eigen sind, und so den Unternehmensweg schließen.

Eine Mindesthaltedauer einführen. Bestätigen Sie den erlassenen Stand, bevor Sie sich hierauf verlassen.

Wichtige Fakten

Rechtsgrundlage
Gesetz über den Erwerb unbeweglichen Vermögens durch Ausländer, Cap. 109
Wer sie benötigt
Nicht-EU-Angehörige und von Nicht-EU-Angehörigen kontrollierte Unternehmen (EU/EWR ausgenommen)
Antrag
Formular Comm. 145, bei der Bezirksverwaltung
Wer entscheidet
Bezirksbeamter, aufgrund der vom Ministerrat delegierten Befugnis (1999)
Gebühr / Dauer
Keine Gebühr; ~30–45 Tage Limassol, 1–2 Monate andere, länger Paphos
Derzeitige Grenzen
Bis zu 2 Einheiten oder Land ~4.000 m² für ein Eigenheim (je Familie)
Reform 2026
Vorgeschlagen (nicht Gesetz): eine Einheit, Zonenverbote, 51 % EU-Eigentum für Unternehmen

Häufige Fragen

Benötigen Nicht-EU-Bürger eine Genehmigung, um in Zypern Immobilien zu erwerben?

Ja. Nach Cap. 109 benötigen Nicht-EU-Angehörige und von Nicht-EU-Angehörigen kontrollierte Unternehmen eine Erwerbsgenehmigung, bevor eine Immobilie auf ihren Namen eingetragen werden kann. EU- und EWR-Bürger sind ausgenommen. Die Genehmigung wird echten Käufern routinemäßig erteilt, doch handelt es sich um eine gesetzliche Voraussetzung, sodass das Eigentum ohne sie nicht übergehen kann.

Wer erteilt tatsächlich die Erwerbsgenehmigung?

Obwohl die Befugnis formal beim Ministerrat liegt, wurde sie 1999 an die Bezirksbeamten delegiert. Ihr Antrag wird daher im Büro der Bezirksverwaltung für den Bezirk der Immobilie entschieden, nicht von Ministern im Kabinett — ein Punkt, den viele ältere Ratgeber falsch darstellen.

Kann ich unterzeichnen und zahlen, bevor die Genehmigung erteilt ist?

Ja, und in der Regel müssen Sie das, denn der Antrag benötigt eine Kopie Ihres unterzeichneten Vertrags. Sie können unterzeichnen, Ratenzahlungen leisten, den Vertrag zwecks spezifischer Erfüllung hinterlegen und den Besitz übernehmen, während die Genehmigung noch aussteht. Sie steht nur der abschließenden Eigentumsübertragung auf Ihren Namen entgegen.

Wie lange dauert die zyprische Erwerbsgenehmigung?

Es gibt keine feste Frist und keine staatliche Gebühr. Nach den Berichten von 2025 entschied Limassol Anträge in etwa 30–45 Tagen, Larnaca, Nikosia und Famagusta in ein bis zwei Monaten und Paphos konnte mehrere Monate dauern. Da Sie zuvor unterzeichnen, zahlen und einziehen können, verzögert die Wartezeit einen Kauf selten.

Wie viel Immobilienvermögen kann ein Nicht-EU-Käufer in Zypern erwerben?

Nach derzeitiger Praxis grob bis zu zwei Wohneinheiten (oder ein Eigenheim plus ein kleines Ladenlokal oder Büro) oder ein Baugrundstück von etwa 4.000 m² für ein eigengenutztes Eigenheim. Die Grenzen werden je Familie bemessen, sodass Ehegatten zusammen betrachtet werden. Ein von Nicht-EU-Angehörigen kontrolliertes Unternehmen ist selbst ein „Ausländer“ und benötigt dieselbe Genehmigung.

Benötigen britische Staatsangehörige die Erwerbsgenehmigung nach dem Brexit?

Ja. Seit dem 1. Januar 2021 sind britische Staatsangehörige Drittstaatsangehörige nach Cap. 109 und benötigen die Genehmigung, bevor das Eigentum eingetragen werden kann, anders als vor dem Brexit, als keine Genehmigung erforderlich war. Sie ist weitgehend verfahrensrechtlicher Natur und verursacht keine Gebühr, fügt aber einen Schritt hinzu, der in die Eigentumsübertragung eingeplant werden sollte.

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