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Die Kosten des Immobilienkaufs in Zypern: Steuern und Gebühren für 2026

Geprüft von Eleni Philippou · Advocate · Cyprus Bar Association · LL.M. (Distinction)Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026

Der Immobilienkauf in Zypern kostet zusätzlich zum Kaufpreis grob 8–12 % des Preises, wobei der Mix davon abhängt, ob es sich um einen Neubau oder einen Wiederverkauf handelt. Neubauten tragen MwSt. (5 % oder 19 %) und keine Übertragungsgebühren; Wiederverkäufe tragen gestaffelte Übertragungsgebühren von 3 %, 5 % und 8 % (um 50 % reduziert) und keine MwSt. Die Stempelsteuer wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft, und die Anwaltshonorare belaufen sich auf etwa 1 % zuzüglich MwSt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kalkulieren Sie grob 8–12 % des Preises an Steuern und Gebühren – mehr bei einem Neubau, wo MwSt. anfällt, weniger bei einem Wiederverkauf.
  • Übertragungsgebühren gelten für Wiederverkäufe auf einer gestaffelten Skala (3 % / 5 % / 8 %) und werden um 50 % reduziert; sie sind null, wo MwSt. gezahlt wurde.
  • Die Stempelsteuer auf Verträge wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft – eine Kosten- und Verfahrensposition, die ältere Leitfäden noch aufführen.
  • Neubauten tragen MwSt. mit 19 %, oder 5 % auf die ersten 130 m² eines qualifizierenden Hauptwohnsitzes – Übertragungsgebühren fallen dann nicht zusätzlich an.
  • Anwaltshonorare betragen etwa 1 % des Preises + 19 % MwSt.; kleine Grundbuch- und Nebengebühren fallen ebenfalls an.
  • Die Kapitalertragsteuer von 20 % ist eine Kosten des Verkäufers, nicht des Käufers – aber vor einem Wiederverkauf verständnisrelevant.

Wie hoch sind die Gesamtkosten des Immobilienkaufs in Zypern?

Über den Kaufpreis hinaus trägt ein zyprischer Käufer eine wesentliche Transaktionssteuer – entweder MwSt. (Neubau) oder Übertragungsgebühren (Wiederverkauf), niemals beides bei derselben Immobilie – zuzüglich Anwaltshonoraren und kleineren Nebenkosten. Die mit Abstand größte Variable ist, ob es sich um einen Neubau oder einen Wiederverkauf handelt.

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Kostenpositionen für 2026 zusammen. Die genauen Zahlen hängen vom Preis, der Immobilienart und – bei der MwSt. – davon ab, ob Sie für den reduzierten Hauptwohnsitzsatz in Frage kommen.

Wesentliche Käuferkosten – Neubau vs. Wiederverkauf (2026)
KostenNeubauWiederverkauf
MwSt.19 %, oder 5 % auf die ersten 130 m² eines qualifizierenden HauptwohnsitzesNicht anwendbar
ÜbertragungsgebührenKeine (MwSt. gezahlt)Stufen 3 % / 5 % / 8 %, um 50 % reduziert
StempelsteuerAbgeschafft 1. Jan. 2026Abgeschafft 1. Jan. 2026
Anwaltshonorare≈ 1 % + 19 % MwSt.≈ 1 % + 19 % MwSt.
Grundbuch & NebenkostenKleine PauschalgebührenKleine Pauschalgebühren

Was hat sich 2026 geändert? Stempelsteuer abgeschafft

Die zentrale Änderung ist, dass die Stempelsteuer auf Verträge mit Wirkung zum 1. Januar 2026 abgeschafft wurde. Zuvor zahlte ein Käufer Stempelsteuer auf den Kaufvertrag (mit Sätzen um 0,15 %–0,20 % oberhalb eines Schwellenwerts, gedeckelt bei 20.000 €), und der Vertrag musste gestempelt werden, bevor er beim Grundbuchamt hinterlegt werden konnte.

Diese Kosten und dieser Schritt entfallen nun für Verträge ab 2026. Viele ältere Leitfäden und Rechner führen die Stempelsteuer noch auf – behandeln Sie diese als veraltet.

Kontext der Steuerreform 2026

Die Abschaffung der Stempelsteuer ist Teil der umfassenderen Steuerreform 2026, die auch die Freibeträge bei der Kapitalertragsteuer erhöht und die Besteuerung von Mieteinnahmen neu gestaltet hat. Wo eine Zahl anders aussieht als in einer älteren Quelle, prüfen Sie, ob sie aus der Zeit vor dem 1. Januar 2026 stammt.

Wie werden Immobilienübertragungsgebühren in Zypern berechnet?

Übertragungsgebühren werden bei einem Wiederverkauf an das Amt für Vermessung und Kataster gezahlt, wenn der Titel auf Ihren Namen übergeht, berechnet auf den festgestellten Marktwert der Immobilie anhand einer gestaffelten Skala. Eine ständige Reduzierung um 50 % gilt, und – wichtig – es fallen überhaupt keine Übertragungsgebühren an, wo MwSt. auf eine neue Immobilie gezahlt wurde.

Die Stufen gelten progressiv über die Wertbänder hinweg, nicht als einheitlicher Pauschalsatz auf den gesamten Preis.

Stufen der Übertragungsgebühren (vor der 50-%-Reduzierung)
ImmobilienwertbandSatz
Bis 85.000 €3 %
85.001 € – 170.000 €5 %
Über 170.000 €8 %
Wo MwSt. gezahlt wurde (Neubau)0 % – keine Übertragungsgebühren

Zahle ich sowohl Übertragungsgebühren als auch MwSt.?

Nein – und hier verrechnen sich Käufer regelmäßig doppelt. Übertragungsgebühren und MwSt. schließen sich bei derselben Immobilie gegenseitig aus. Ein mit MwSt. verkaufter Neubau löst keine Übertragungsgebühren aus; ein Wiederverkauf ohne MwSt. löst Übertragungsgebühren aus (durch die 50-%-Reduzierung halbiert).

Der eigentliche Kostenvergleich ist also MwSt. auf einen Neubau gegenüber reduzierten Übertragungsgebühren auf einen Wiederverkauf – weshalb das durchgerechnete Beispiel unten wichtiger ist als jede der Zahlen für sich genommen.

MwSt. auf eine neue Immobilie: 5 % oder 19 %?

Neubauten tragen MwSt. Der Regelsatz beträgt 19 %, aber ein reduzierter Satz von 5 % gilt für die ersten 130 m² eines qualifizierenden Hauptwohnsitzes, vorbehaltlich Wert- und Flächengrenzen. Wiederverkäufe tragen keine MwSt.

Der reduzierte Satz kann die Steuer auf ein neues Zuhause drastisch senken, sodass es sich lohnt, die Anspruchsberechtigung frühzeitig zu bestätigen. Die detaillierten Bedingungen – einschließlich der Schwellen von 130 m², 350.000 € und 475.000 € und der 10-Jahres-Regel für den Hauptwohnsitz – werden im eigenen MwSt.-Leitfaden behandelt.

Durchgerechnetes Beispiel: die Gesamtkosten eines Zuhauses für 300.000 €

Derselbe Nennpreis führt zu sehr unterschiedlichen Steuerrechnungen, je nachdem, ob die Immobilie ein Wiederverkauf oder ein Neubau ist. Dies ist der Vergleich, den jeder Käufer anstellen sollte.

Wiederverkauf für 300.000 € vs. Neubau

Wiederverkauf (keine MwSt.): Die Übertragungsgebühren betragen 3 % auf die ersten 85.000 € (2.550 €), 5 % auf die nächsten 85.000 € (4.250 €) und 8 % auf die verbleibenden 130.000 € (10.400 €) = 17.200 € – dann auf etwa 8.600 € halbiert. Hinzu kommen ≈ 3.000 € Anwaltshonorare + MwSt.

Neubau mit 19 % MwSt.: 57.000 € MwSt. und keine Übertragungsgebühren; qualifiziert er für den 5 %-Hauptwohnsitzsatz auf die ersten 130 m², sinkt die MwSt. stark. Hinzu kommen ≈ 3.000 € Anwaltshonorare + MwSt.

Fazit: Bei einem Neubau dominiert die MwSt., sodass die Anspruchsberechtigung als Hauptwohnsitz für 5 % entscheidend ist; bei einem Wiederverkauf hält die 50-%-Reduzierung der Übertragungsgebühren die Kosten niedrig.

Anwaltshonorare und sonstige Abschlusskosten

Über die wesentliche Transaktionssteuer hinaus kalkulieren Sie mit Anwaltshonoraren und einer Handvoll kleinerer Kosten. Die Anwaltshonorare für einen Standardkauf betragen typischerweise etwa 1 % des Preises zuzüglich 19 % MwSt., und eine unabhängige Vertretung ist gut angelegtes Geld angesichts der Risiken, vor denen sie schützt.

Sonstige Abschlusskosten
PositionTypische Kosten
Anwaltshonorare≈ 1 % des Preises + 19 % MwSt. (Untergrenze ~2.500 €)
Grundbuchrecherche & HinterlegungKleine Pauschalgebühren
Beglaubigte Übersetzungen / ApostilleZum Selbstkostenpreis (relevant für ausländische Käufer)
Hypothekenkosten (bei Finanzierung)Bewertung, Hypothekeneintragung, Versicherung

Was ist mit der Kapitalertragsteuer beim Verkauf?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Kosten des Verkäufers, nicht des Käufers, aber es lohnt sich, sie von Anfang an zu verstehen. Zypern erhebt bei einem späteren Verkauf 20 % Kapitalertragsteuer auf den Gewinn (nicht den Verkaufspreis), nach Abzügen und Inflationsindexierung und mit lebenslangen Freibeträgen, die unter der Reform 2026 erhöht wurden.

Wenn Sie als Kapitalanlage kaufen oder einen Wiederverkauf erwarten, kalkulieren Sie dies ein. Die vollständige Funktionsweise – Satz, Freibeträge, Indexierung und die durchgerechnete Berechnung – wird im Leitfaden zur Kapitalertragsteuer behandelt.

Wie Sie Ihre Kaufkosten niedrig halten

Einige Entscheidungen beeinflussen die Endrechnung wesentlich. Keine davon bedeutet, beim rechtlichen Schutz Abstriche zu machen – im Gegenteil.

Hebel zur Kostensenkung

Bestätigen Sie bei einem Neubau vor der Unterzeichnung die Anspruchsberechtigung für den 5 %-Hauptwohnsitz-MwSt.-Satz – das ist die einzelgrößte Ersparnis.

Denken Sie bei einem Wiederverkauf daran, dass die Übertragungsgebühren bereits halbiert sind und keine MwSt. anfällt.

Holen Sie ein schriftliches Honorarangebot von Ihrem Anwalt und eine klare Aufstellung der Auslagen ein.

Kalkulieren Sie die Steuer auf den festgestellten Marktwert, den das Grundbuchamt – nicht der Verkäufer – bestimmt.

Wichtige Fakten

Gesamte Käuferkosten
≈ 8–12 % des Preises, je nach Neubau vs. Wiederverkauf
Übertragungsgebühren (Wiederverkauf)
Stufen 3 % / 5 % / 8 %, um 50 % reduziert
Übertragungsgebühren (Neubau, MwSt. gezahlt)
Keine
MwSt. (Neubau)
19 %, oder 5 % auf die ersten 130 m² eines qualifizierenden Hauptwohnsitzes
Stempelsteuer
Abgeschafft zum 1. Januar 2026
Anwaltshonorare
≈ 1 % des Preises + 19 % MwSt.
Kapitalertragsteuer (beim Verkauf)
20 % des Gewinns (Kosten des Verkäufers)

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Gesamtkosten des Immobilienkaufs in Zypern 2026?

Rechnen Sie mit grob 8–12 % des Preises an Steuern und Gebühren zusätzlich zum Kaufpreis. Der Mix hängt von der Immobilie ab: Neubauten tragen MwSt. (19 %, oder 5 % bei einem qualifizierenden Hauptwohnsitz) und keine Übertragungsgebühren, während Wiederverkäufe gestaffelte Übertragungsgebühren (3–8 %, halbiert) und keine MwSt. tragen. Anwaltshonorare kommen mit etwa 1 % zuzüglich MwSt. hinzu.

Wie werden Übertragungsgebühren in Zypern berechnet?

Bei einem Wiederverkauf werden Übertragungsgebühren auf den festgestellten Marktwert der Immobilie auf einer gestaffelten Skala erhoben: 3 % bis 85.000 €, 5 % von 85.001 € bis 170.000 € und 8 % über 170.000 €. Eine ständige Reduzierung um 50 % halbiert anschließend den Gesamtbetrag. Wo MwSt. auf eine neue Immobilie gezahlt wurde, sind keine Übertragungsgebühren zu zahlen.

Zahle ich sowohl MwSt. als auch Übertragungsgebühren?

Nein. Sie schließen sich bei derselben Immobilie gegenseitig aus. Ein mit MwSt. verkaufter Neubau löst keine Übertragungsgebühren aus, und ein Wiederverkauf ohne MwSt. löst Übertragungsgebühren aus (um 50 % reduziert). Käufer addieren fälschlicherweise oft beides, was die tatsächlichen Kosten überzeichnet.

Gibt es beim Immobilienkauf in Zypern noch Stempelsteuer?

Nein. Die Stempelsteuer auf Verträge wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Zuvor fiel sie mit rund 0,15 %–0,20 % oberhalb eines Schwellenwerts an, gedeckelt bei 20.000 €, und der Vertrag musste vor der Hinterlegung gestempelt werden. Ältere Leitfäden und Rechner, die sie noch aufführen, sind veraltet.

Wann gilt der reduzierte MwSt.-Satz von 5 %?

Der Satz von 5 % gilt für die ersten 130 m² eines neu gekauften qualifizierenden Hauptwohnsitzes, vorbehaltlich Wert- und Flächengrenzen (rund 350.000 € Wert und unter 190 m²), mit einer 10-Jahres-Bedingung als Hauptwohnsitz. Oberhalb der Grenzen gelten 19 %. Wiederverkäufe tragen keine MwSt. Die vollständigen Bedingungen finden Sie im eigenen MwSt.-Leitfaden.

Wie hoch sind die Anwaltshonorare beim Kauf in Zypern?

Die Anwaltshonorare für einen Standardkauf betragen typischerweise etwa 1 % des Preises zuzüglich 19 % MwSt., mit einer üblichen Untergrenze von rund 2.500 € bei geringwertigeren Geschäften, zuzüglich Auslagen wie Grundbuchrecherchegebühren und beglaubigte Übersetzungen. Verlangen Sie stets vor der Beauftragung ein schriftliches Honorarangebot und einen Leistungsumfang.

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