Kapitalertragsteuer beim Immobilienverkauf in Zypern: Leitfaden 2026
Geprüft von Eleni Philippou · Advocate · Cyprus Bar Association · LL.M. (Distinction)Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
Zypern erhebt eine Kapitalertragsteuer von pauschal 20 % auf den Gewinn aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen — nicht auf den Verkaufspreis. Der steuerpflichtige Gewinn ist der Verkaufserlös abzüglich der indexierten Anschaffungskosten und der abzugsfähigen Aufwendungen, abzüglich einer etwaigen lebenslangen Befreiung. Ab dem 1. Januar 2026 wurden die Befreiungen erhöht: €30.000 allgemein, €150.000 für einen Hauptwohnsitz und €50.000 für landwirtschaftliches Land, unter einer übergreifenden lebenslangen Obergrenze.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 20 % auf den Gewinn, nicht den Verkaufspreis — Verkäufer verstehen dies regelmäßig falsch.
- Ab dem 1. Januar 2026 stieg die allgemeine lebenslange Befreiung auf €30.000 (von €17.086).
- Die Befreiung für den Hauptwohnsitz beträgt €150.000 und für landwirtschaftliches Land €50.000, unter einer übergreifenden lebenslangen Obergrenze.
- Der Gewinn wird durch Inflationsindexierung und abzugsfähige Kosten (Kaufpreis, Übertragungsgebühren, Anwaltskosten, Maklerprovision, Verbesserungen) gemindert.
- Der Verkäufer zahlt, und zwar zum Zeitpunkt der Übertragung beim Grundbuchamt — und Gebietsfremde sind für Immobilien in Zypern ebenfalls steuerpflichtig.
- Zusätzlich gilt eine geringe Abgabe von 0,4 % auf den Verkaufswert; bestimmte Übertragungen innerhalb der Familie sind befreit.
Wie hoch ist der Kapitalertragsteuersatz in Zypern?
Die Kapitalertragsteuer in Zypern beträgt pauschal 20 %. Sie gilt für Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, das in Zypern belegen ist, sowie für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften, die solches Vermögen besitzen. Es gibt keine gesonderte niedrigere oder höhere Stufe — der einheitliche Satz von 20 % gilt für den steuerpflichtigen Gewinn.
Da sie auf den Gewinn und nicht auf den Preis erhoben wird, mindern die nachstehenden Abzüge und Befreiungen die Steuerlast oft erheblich, in manchen Fällen auf null.
Wird die Kapitalertragsteuer auf den Verkaufspreis oder nur auf den Gewinn erhoben?
Nur auf den Gewinn. Dies ist das häufigste Missverständnis unter Verkäufern. Die Steuer beträgt nicht 20 % dessen, was der Käufer Ihnen zahlt; sie beträgt 20 % Ihres Gewinns — der Verkaufserlös abzüglich dessen, was Sie ursprünglich gezahlt haben (inflationsindexiert), und abzüglich der abzugsfähigen Kosten und Befreiungen.
Eine für €400.000 verkaufte Immobilie, die Sie für €350.000 gekauft haben, wird also vor Indexierung und Befreiungen auf einen Gewinn in der Größenordnung von €50.000 besteuert — nicht auf €400.000. Bei vielen gewöhnlichen Verkäufen ist der steuerpflichtige Gewinn, sobald Indexierung und die lebenslangen Befreiungen angewendet werden, gering oder null.
Wie wird die Kapitalertragsteuer berechnet? Ein Rechenbeispiel
Die Berechnung folgt einer festen Reihenfolge: Man beginnt beim Verkaufspreis, zieht die indexierten Anschaffungskosten und die abzugsfähigen Aufwendungen ab, um zum Gewinn zu gelangen, zieht dann eine etwaige verfügbare lebenslange Befreiung ab und wendet 20 % auf den verbleibenden Betrag an.
Beispielhafte Berechnung der Kapitalertragsteuer
Verkaufspreis €400.000; indexierte Anschaffungskosten €360.000; abzugsfähige Kosten (Übertragungsgebühren, Anwalt, Makler, Verbesserungen) €20.000.
Gewinn = €400.000 − €360.000 − €20.000 = €20.000.
Wendet man die allgemeine Befreiung von €30.000 (2026) an: steuerpflichtiger Gewinn = €0, sodass in diesem Beispiel keine Kapitalertragsteuer anfällt.
Dies dient nur der Veranschaulichung — die Indexierungswerte und Ihre verfügbaren Befreiungen sind spezifisch für Ihren Fall und Ihre Daten.
Welche Befreiungen kann ich geltend machen?
Zypern gewährt lebenslange Befreiungen von der Kapitalertragsteuer, die im Rahmen der Reform 2026 erhöht wurden. Es handelt sich um lebenslange Freibeträge (nicht je Verkauf), und die Befreiung für den Hauptwohnsitz wirkt zugleich als übergreifende lebenslange Obergrenze.
| Befreiung | Vor 2026 | Ab 1. Jan. 2026 |
|---|---|---|
| Allgemein (jede Veräußerung) | €17.086 | €30.000 |
| Haupt-/Privatwohnsitz | €85.430 | €150.000 |
| Landwirtschaftliches Land (Landwirt) | — | €50.000 |
| Übergreifende lebenslange Obergrenze | €85.430 | €150.000 |
Was hat sich 2026 geändert?
Die Steuerreform 2026 hat die lebenslangen Befreiungen erheblich erhöht, insbesondere durch Anhebung der allgemeinen Befreiung von €17.086 auf €30.000 und der Befreiung für den Hauptwohnsitz auf €150.000. Dies verringert die zu zahlende Kapitalertragsteuer bei vielen Veräußerungen und ist die aktuellste, folgenreichste Änderung für Verkäufer.
Da die Reform jüngeren Datums ist, führen ältere Rechner und Artikel weiterhin die früheren Werte an. Zeigt eine Quelle €17.086 oder €85.430, stammt sie aus der Zeit vor dem 1. Januar 2026.
Welche Kosten kann ich vom Gewinn abziehen?
Eine Reihe von Kosten mindert den steuerpflichtigen Gewinn, sofern sie belegt sind. Unterlagen ab dem Tag des Kaufs aufzubewahren, zahlt sich beim Verkauf aus.
- Indexierte Anschaffungskosten
- Der ursprüngliche Kaufpreis, um die Inflation zwischen Kauf und Verkauf angehoben (siehe Indexierung unten).
- Transaktionskosten
- Beim Kauf gezahlte Übertragungsgebühren, Anwaltskosten und die Maklerprovision beim Verkauf.
- Wertsteigernde Verbesserungen
- Die Kosten von Anbauten und Verbesserungen an der Immobilie (nicht die laufende Instandhaltung).
- Zinsen
- Zinsen für ein zum Erwerb der Immobilie verwendetes Darlehen können unter bestimmten Umständen abzugsfähig sein.
Wie funktioniert die Inflationsindexierung?
Die Indexierung trägt dem Umstand Rechnung, dass ein Teil eines jeden nominalen Gewinns bloße Inflation und kein realer Gewinn ist. Ihre Anschaffungskosten (und förderfähige wertsteigernde Verbesserungen) werden im Einklang mit dem amtlichen Verbraucherpreisindex zwischen dem Tag des Erwerbs der Immobilie und dem Tag des Verkaufs erhöht.
Bei Immobilien, die über viele Jahre gehalten wurden, kann der Effekt erheblich sein: Höhere indexierte Kosten bedeuten einen geringeren steuerpflichtigen Gewinn. Die Indexierungswerte werden veröffentlicht und auf Ihre konkreten Daten angewendet, sodass die genaue Anhebung fallspezifisch ist.
Wer zahlt die Kapitalertragsteuer und wann?
Der Verkäufer zahlt. Die Kapitalertragsteuer wird als Teil des Übertragungsverfahrens beglichen — das Finanzamt muss zufriedengestellt und die Steuer vor oder bei der Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt abgerechnet sein, weshalb Verkäufer sie als Fertigstellungskosten einkalkulieren sollten und nicht als nachträgliche Überlegung.
Wichtig ist, dass die Steuerpflicht nicht vom Wohnsitz abhängt: Ein Gebietsfremder, der eine Immobilie in Zypern verkauft, ist auf den Gewinn in gleicher Weise kapitalertragsteuerpflichtig wie ein Gebietsansässiger, da die Steuer an in Zypern belegenes unbewegliches Vermögen anknüpft.
Sind Schenkungen und Übertragungen zwischen Familienmitgliedern befreit?
Bestimmte Übertragungen innerhalb der Familie liegen außerhalb der Kapitalertragsteuerpflicht. Übertragungen im Wege der Schenkung zwischen nahen Verwandten — zum Beispiel zwischen Ehegatten oder von Eltern an Kinder — sowie einige Übertragungen an Familiengesellschaften oder Treuhandvermögen (Trusts) werden unter bestimmten Voraussetzungen als befreite Veräußerungen behandelt.
Die Regeln sind hinsichtlich der begünstigten Verwandtschaftsverhältnisse und Strukturen spezifisch; eine Übertragung, die steuerfrei sein soll, sollte daher auf Beratung hin gestaltet werden. Es gibt zudem eine gesonderte geringe Abgabe (siehe unten), die dennoch auf Veräußerungen anfallen kann.
Was ist die Abgabe von 0,4 % auf Verkäufe?
Getrennt von der Kapitalertragsteuer wird eine Abgabe von 0,4 % auf den Verkaufswert von unbeweglichem Vermögen erhoben (die Abgabe zur gleichmäßigen Lastenverteilung). Sie ist ein geringer zusätzlicher Kostenpunkt bei einer Veräußerung und sollte neben Kapitalertragsteuer und Maklerprovision in die Kalkulation des Verkäufers einbezogen werden.
Da sie auf den Wert und nicht auf den Gewinn berechnet wird, fällt sie selbst dann an, wenn die Kapitalertragsteuer durch Befreiungen auf null reduziert ist. Bestätigen Sie die aktuelle Behandlung für Ihre Transaktion, da Abgaben dieser Art angepasst werden können.
Wichtige Fakten
- Kapitalertragsteuersatz
- 20 % auf den Gewinn (nicht den Verkaufspreis)
- Allgemeine Befreiung (2026)
- €30.000 (erhöht von €17.086)
- Befreiung für Hauptwohnsitz (2026)
- €150.000
- Befreiung für landwirtschaftliches Land
- €50.000
- Abzüge
- Indexierte Kosten, Übertragungs-/Anwaltskosten, Provision, Verbesserungen
- Wer zahlt / wann
- Verkäufer, bei der Eigentumsübertragung; Gebietsfremde ebenfalls steuerpflichtig
- Zusätzliche Abgabe
- 0,4 % auf den Verkaufswert
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kapitalertragsteuersatz auf Immobilien in Zypern?
Pauschal 20 %, erhoben auf den Gewinn aus der Veräußerung von in Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen (oder von Anteilen an Gesellschaften, die solches Vermögen besitzen) — nicht auf den Verkaufspreis. Nach Indexierung, abzugsfähigen Abzügen und lebenslangen Befreiungen ist der steuerpflichtige Gewinn und damit die Steuer oft weit niedriger, als die genannte Zahl vermuten lässt.
Wird die Kapitalertragsteuer auf den Verkaufspreis oder den Gewinn berechnet?
Auf den Gewinn, nicht auf den Verkaufspreis. Der Gewinn ist der Verkaufserlös abzüglich der indexierten Anschaffungskosten und der abzugsfähigen Aufwendungen. Verkaufen Sie also eine für €350.000 gekaufte Immobilie für €400.000, wird die Steuer auf rund €50.000 vor Indexierung und Befreiungen bemessen — häufig auf einen kleinen Betrag oder auf null reduziert.
Welche Befreiungen von der Kapitalertragsteuer gelten ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die allgemeine lebenslange Befreiung €30.000 (erhöht von €17.086), die Befreiung für den Hauptwohnsitz €150.000 und die für von einem Landwirt gehaltenes landwirtschaftliches Land €50.000, unter einer übergreifenden lebenslangen Obergrenze. Dies sind lebenslange Freibeträge, nicht je Verkauf, sodass eine frühere Inanspruchnahme das verbleibende Guthaben verringert.
Welche Kosten kann ich bei der Berechnung der zyprischen Kapitalertragsteuer abziehen?
Den indexierten ursprünglichen Kaufpreis, die beim Kauf gezahlten Übertragungsgebühren, Anwaltskosten, die Maklerprovision beim Verkauf und die Kosten wertsteigernder Verbesserungen (nicht der laufenden Instandhaltung). Zinsen für ein zum Erwerb der Immobilie verwendetes Darlehen können in bestimmten Fällen abzugsfähig sein. Bewahren Sie Unterlagen ab dem Kauf auf.
Zahlen Gebietsfremde Kapitalertragsteuer in Zypern?
Ja. Die Kapitalertragsteuer knüpft an in Zypern belegenes unbewegliches Vermögen an, sodass ein Gebietsfremder, der eine Immobilie in Zypern verkauft, auf den Gewinn in gleicher Weise steuerpflichtig ist wie ein Gebietsansässiger. Die Steuer wird als Teil des Übertragungsverfahrens beim Grundbuchamt beglichen und sollte daher als Fertigstellungskosten einkalkuliert werden.
Werden Schenkungen von Immobilien zwischen Familienmitgliedern besteuert?
Bestimmte Übertragungen innerhalb der Familie sind von der Kapitalertragsteuer befreit — zum Beispiel Schenkungen zwischen Ehegatten oder von Eltern an Kinder sowie einige Übertragungen an Familiengesellschaften oder Treuhandvermögen — unter bestimmten Voraussetzungen. Die Regeln sind spezifisch; gestalten Sie daher jede beabsichtigte steuerfreie Übertragung auf Beratung hin und beachten Sie, dass die gesonderte Abgabe von 0,4 % dennoch anfallen kann.
Sprechen Sie mit einer unabhängigen Immobilienanwältin in Zypern
Kostenlose, unverbindliche Beratung. Wir handeln nur für Sie — nie für den Bauträger oder Makler.
Verwandte Ratgeber
Allgemeine rechtliche Informationen, keine Rechtsberatung; es entsteht kein Mandatsverhältnis. Die Angaben sind zum obigen Datum aktuell und hängen von Ihrer konkreten Transaktion ab. Konsultieren Sie vor dem Handeln eine qualifizierte zypriotische Anwältin/einen Anwalt.