Erbrecht und zyprische Immobilien: Testamente, Pflichtteilsrecht und Nachlassverfahren
Geprüft von Eleni Philippou · Advocate · Cyprus Bar Association · LL.M. (Distinction)Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
Zypern erhebt keine Erbschaftsteuer — die Nachlasssteuer wurde im Jahr 2000 abgeschafft. Doch wendet Zypern nach dem Testaments- und Erbrechtsgesetz (Cap. 195) ein Pflichtteilsrecht an, das den größten Teil Ihres Nachlasses für Ihren Ehegatten und Ihre Kinder vorbehält. Ausländische Eigentümer können dies in der Regel überwinden, indem sie in einem ordnungsgemäß abgefassten zyprischen Testament nach der EU-Erbrechtsverordnung (Brussels IV) ihr nationales Recht wählen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zypern hat keine Erbschaftsteuer — die Nachlasssteuer wurde am 1. Januar 2000 abgeschafft, für Ansässige und Nichtansässige gleichermaßen.
- Das Pflichtteilsrecht nach Cap. 195 behält einen gesetzlichen Anteil für Ehegatten und Kinder vor — oft bleibt nur ein Viertel frei verfügbar.
- Ausländische Eigentümer können in der Regel ihr nationales Recht wählen nach der EU-Verordnung 650/2012 (Brussels IV), um die volle Testierfreiheit zurückzuerlangen.
- Ein gesondertes zyprisches Testament für Ihre zyprischen Vermögenswerte vermeidet Verzögerungen und trägt die Brussels-IV-Rechtswahl — darf aber nicht mit Ihrem Testament im Heimatland kollidieren.
- Versterben Sie ohne Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge nach Cap. 195 — ein unverheirateter Partner erbt nichts.
- Ein britischer oder Commonwealth-Erbschein kann in Zypern neu gesiegelt werden (Cap. 192), was einen neuen Antrag vermeidet.
Gibt es in Zypern eine Erbschaftsteuer auf Immobilien?
Nein. Zypern schaffte die Nachlasssteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2000 ab, sodass in Zypern auf keinen Nachlass Erbschaftsteuer zu zahlen ist — unabhängig von seiner Größe, davon, wo die Erben leben, und von ihrem Verhältnis zum Erblasser. Ein Eigenheim, das im Todesfall auf Ihre Familie übergeht, unterliegt keiner zyprischen Erbschaftsteuer, ein Grund, weshalb die Insel Eigentümer anspricht, die generationenübergreifend planen.
Null Steuer bedeutet nicht null Aufwand. Erben benötigen weiterhin einen zyprischen Erbschein oder eine Nachlassverwalterbestellung (oder einen neu gesiegelten ausländischen Erbschein), bevor unbewegliches Vermögen übertragen werden kann, und es fallen moderate Grundbuch- und Anwaltsgebühren an — obwohl Erbübertragungen die üblichen Übertragungsgebühren von 3 %–8 % beim Kauf vermeiden. Ihr Heimatland kann die Erbschaft ebenfalls noch besteuern: In Großbritannien domizilierte Eigentümer beispielsweise unterliegen in der Regel weiterhin der britischen Erbschaftsteuer auf weltweites Vermögen, einschließlich zyprischer Immobilien.
Was ist das Pflichtteilsrecht nach Cap. 195?
Das zyprische Recht beschränkt, wie viel von Ihrem Nachlass Sie durch Testament hinterlassen können. Nach dem Testaments- und Erbrechtsgesetz (Cap. 195) teilt sich der Nachlass in einen für nahe Angehörige vorbehaltenen „gesetzlichen Anteil“ und einen „verfügbaren Anteil“, den Sie jedem hinterlassen können. Ein Testament, das darüber hinausgeht, ist nicht nichtig — es wird auf den verfügbaren Anteil zurückgeführt, wobei der übersteigende Teil auf die geschützten Erben übergeht.
| Wer Sie überlebt | Frei verfügbar | Für Erben vorbehalten |
|---|---|---|
| Ehegatte und Kinder (oder Abkömmlinge) | ¼ (25 %) | ¾ (75 %) |
| Ehegatte oder ein Elternteil, aber keine Kinder | ½ (50 %) | ½ (50 %) |
| Kein Ehegatte, keine Kinder, Abkömmlinge oder Eltern | Alles (100 %) | Nichts |
Durchgerechnetes Beispiel: ein Nachlass mit einem Ehegatten und zwei Kindern
Die Bruchteile lassen sich mit Geld leichter erfassen. Das Beispiel zeigt, weshalb das Testament eines ausländischen Eigentümers „alles meinem Ehegatten hinterlassen“ in Zypern teilweise überwunden werden kann.
Ein zyprischer Nachlass von 400.000 €
Überlebt von einem Ehegatten und zwei Kindern, kann nur das verfügbare ¼ — 100.000 € — frei durch Testament hinterlassen werden.
Die verbleibenden ¾ (300.000 €) sind der für die geschützten Erben vorbehaltene gesetzliche Anteil.
Ein Testament im englischen Stil, das die gesamte Immobilie dem Ehegatten hinterlässt, würde also auf den verfügbaren Anteil von 100.000 € zurückgeführt — es sei denn, eine gültige Brussels-IV-Rechtswahl gilt (siehe unten).
Können ausländische Eigentümer das Pflichtteilsrecht mittels Brussels IV abwählen?
Oft ja. Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 („Brussels IV“), in Zypern seit dem 17. August 2015 angewandt, bestimmt, dass standardmäßig das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Zeitpunkt des Todes Ihre Erbfolge regelt — doch lässt Artikel 22 zu, dass Sie in Ihrem Testament stattdessen das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Ein britischer Eigentümer einer Villa in Paphos kann das Recht von England und Wales wählen, das die volle Testierfreiheit kennt, und dadurch das zyprische Pflichtteilsrecht bezüglich der zyprischen Immobilie ausschließen.
Die Rechtswahl wirkt, obwohl das Vereinigte Königreich der Verordnung nie beigetreten ist und die EU inzwischen verlassen hat: Zypern gibt als teilnehmender Staat einer Staatsangehörigkeitswahl durch Drittstaatsangehörige Wirkung. Sie muss in einem gültigen Testament ausdrücklich getroffen werden (oder sich klar ergeben) — sie kann nicht unterstellt werden. Beachten Sie, dass die alte Ausnahme nach Section 42 für britische/Commonwealth-Erblasser 2015 durch Law 96(I)/2015 aufgehoben wurde, sodass eine Brussels-IV-Rechtswahl nun der wesentliche Weg zur Testierfreiheit ist.
Benötige ich ein gesondertes zyprisches Testament für meine zyprische Immobilie?
Es wird dringend empfohlen. Ein ausländisches Testament kann grundsätzlich zyprische Vermögenswerte erfassen, doch bedeutet das Vertrauen darauf, dass Ihre Testamentsvollstrecker es übersetzen, beglaubigen und durch die zyprischen Gerichte anerkennen lassen müssen — was Monate und Kosten hinzufügt —, und ein im Ausland abgefasstes Testament enthält selten die ausdrückliche Brussels-IV-Rechtswahl, die nötig ist, um dem Pflichtteilsrecht zu entgehen. Ein gesondertes, auf Ihre zyprischen Vermögenswerte beschränktes zyprisches Testament löst beide Probleme auf einmal.
Stimmen Sie Ihre beiden Testamente sorgfältig aufeinander ab
Vermeiden Sie die Widerrufsfalle: Eine übliche Klausel „Ich widerrufe alle früheren Testamente“ in einem späteren englischen Testament kann Ihr zyprisches Testament auslöschen — jedes Testament sollte ausdrücklich auf die Vermögenswerte seiner eigenen Rechtsordnung beschränkt sein.
Nehmen Sie die Brussels-IV-Rechtswahl auf, wenn Ihr nationales Recht gelten soll.
Beachten Sie die Errichtungsformalitäten nach Cap. 195: Unterschrift vor zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen.
Erwägen Sie, das zyprische Testament beim bezirklichen Nachlassregister zur sicheren Verwahrung zu hinterlegen.
Was geschieht mit meiner zyprischen Immobilie, wenn ich ohne Testament versterbe?
Ihre zyprische Immobilie geht nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge des Cap. 195 über — oder, wo Brussels IV auf ein anderes Recht verweist, nach dem Recht der gesetzlichen Erbfolge Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Nach den zyprischen Regeln wird der Nachlass unter gesetzlichen Erben in Klassen verteilt: grob gesagt teilt ein überlebender Ehegatte mit den Kindern, und wo keine Kinder vorhanden sind, teilt der Ehegatte mit Eltern oder Geschwistern. Die Ergebnisse können ausländische Familien überraschen — ein unverheirateter Partner etwa erbt nichts.
Die gesetzliche Erbfolge verlangsamt zudem alles. Ein gerichtlich bestellter Nachlassverwalter muss gefunden werden, Erben im Ausland müssen ihr Verhältnis mit beglaubigten und übersetzten Unterlagen nachweisen, und die Immobilie bleibt bis zum Abschluss der Verwaltung im Namen des Erblassers eingefroren. Ein kurzes zyprisches Testament vermeidet nahezu all dies.
Wie funktionieren Nachlassverfahren und Nachlassverwaltung?
Zyprisches unbewegliches Vermögen kann im Todesfall nicht einfach auf die Erben übergehen — ein persönlicher Vertreter muss förmlich bestellt werden, bevor über die Immobilie verfügt werden kann.
- 1Erbschein beantragen. Mit einem zyprischen Testament beantragt der Testamentsvollstrecker beim Nachlassregister des Bezirksgerichts einen Erbschein; ohne Testament beantragt ein Erbe eine Nachlassverwalterbestellung.
- 2Erbschein wird erteilt. Erhebt kein Begünstigter Einspruch, wird der Erbschein üblicherweise innerhalb von etwa ein bis drei Monaten erteilt, je nach Bezirk und Fall.
- 3Einziehen und begleichen. Der Vertreter zieht die Vermögenswerte ein, begleicht die zyprischen Schulden des Erblassers und etwaige Steuern und reicht die Nachlassabrechnung ein.
- 4Auf Erben übertragen. Die Immobilie wird beim Amt für Kataster und Vermessung auf die Begünstigten übertragen — Erbübertragungen vermeiden die Übertragungsgebühren beim Kauf.
- 5Abschluss. Ein unkomplizierter Nachlass wird häufig innerhalb von etwa sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen; ausländische Unterlagen oder Streitigkeiten dauern länger. Erben im Ausland können durch einen zyprischen Rechtsanwalt aufgrund einer Vollmacht handeln.
Was ist die Neubesiegelung eines ausländischen Erbscheins?
Die Neubesiegelung ist eine Abkürzung für Nachlässe, die im Vereinigten Königreich oder einem Commonwealth-Land bereits das Nachlassverfahren durchlaufen haben. Nach dem Gesetz über die Neubesiegelung von Erbscheinen (Cap. 192) kann ein von einem britischen oder Commonwealth-Gericht erteilter Erbschein oder eine solche Nachlassverwalterbestellung vom zyprischen Gericht neu gesiegelt werden, wonach er in Zypern dieselbe Kraft hat wie ein einheimischer Erbschein — sodass der ausländische Testamentsvollstrecker die zyprische Immobilie verwalten kann, ohne einen neuen zyprischen Nachlassantrag zu stellen.
- Was die Neubesiegelung erfordert
- Typischerweise eine gerichtlich beglaubigte Kopie des ausländischen Erbscheins, die Sterbeurkunde, eine Kopie des Testaments, amtliche Übersetzungen und eine Vollmacht, die jemanden in Zypern zum Handeln bestellt.
- Wo sie hilft
- Nur wo ein qualifizierender britischer oder Commonwealth-Erbschein besteht. Nachlässe aus Nicht-Commonwealth-Ländern benötigen in der Regel stattdessen eine eigenständige zyprische Nachlassverwaltung.
Wichtige Fakten
- Erbschaftsteuer
- Keine — Nachlasssteuer am 1. Januar 2000 abgeschafft
- Pflichtteilsrecht (Cap. 195)
- Nur ¼ verfügbar bei Ehegatte + Kindern; ½ bei Ehegatte/Elternteil, keine Kinder
- Brussels-IV-Rechtswahl
- EU-Verordnung 650/2012 Art. 22 — Ihr nationales Recht im Testament wählen
- Section 42
- Alte Ausnahme zur Testierfreiheit aufgehoben durch Law 96(I)/2015
- Erbschein
- Üblicherweise ~1–3 Monate; vollständige Verwaltung ~6–12 Monate
- Neubesiegelung
- Britische/Commonwealth-Erbscheine neu gesiegelt nach Cap. 192
- Übertragungsgebühren für Erben
- Erbschaft vermeidet die Übertragungsgebühren von 3 %–8 % beim Kauf
Häufige Fragen
Erhebt Zypern eine Erbschaftsteuer auf Immobilien?
Nein. Zypern schaffte die Nachlasssteuer am 1. Januar 2000 ab, sodass keine zyprische Erbschaftsteuer zu zahlen ist, gleichgültig wer erbt und wo die Erben leben. Erben benötigen weiterhin einen Erbschein oder eine Nachlassverwalterbestellung, bevor die Immobilie übertragen werden kann, und es fallen moderate Gebühren an — und Ihr Heimatland (etwa das Vereinigte Königreich) kann den Nachlass nach seinen eigenen Regeln noch besteuern.
Kann ich meine zyprische Immobilie hinterlassen, wem ich will?
Nicht automatisch. Das Pflichtteilsrecht nach Cap. 195 behält den größten Teil des Nachlasses für einen überlebenden Ehegatten, Kinder oder Eltern vor — oft bleibt nur ein Viertel frei verfügbar. Sind Sie jedoch Staatsangehöriger eines Landes mit Testierfreiheit (etwa des Vereinigten Königreichs), können Sie in der Regel in Ihrem Testament nach Artikel 22 der EU-Verordnung 650/2012 Ihr nationales Recht wählen und die volle Freiheit zurückerlangen.
Ist mein englisches (oder anderes ausländisches) Testament für meine zyprische Immobilie gültig?
Ein gültig errichtetes ausländisches Testament kann in der Regel anerkannt werden, doch ist seine Verwendung langsam und kostspielig: Es muss übersetzt, beglaubigt und durch die zyprischen Gerichte anerkannt oder neu gesiegelt werden, und es enthält selten die Brussels-IV-Rechtswahl, die nötig ist, um das Pflichtteilsrecht zu vermeiden. Ein gesondertes zyprisches Testament für Ihre zyprischen Vermögenswerte — so abgefasst, dass keines der Testamente das andere widerruft — ist die übliche Lösung.
Was geschieht mit meiner zyprischen Immobilie, wenn ich ohne Testament versterbe?
Sie geht nach der gesetzlichen Erbfolge über — nach den Regeln des zyprischen Cap. 195 oder denen Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts, wo Brussels IV dorthin verweist. Nach zyprischer gesetzlicher Erbfolge teilt der Ehegatte mit Kindern oder anderen gesetzlichen Erben in festen Klassen, und ein unverheirateter Partner erbt nichts. Ein Gericht muss zunächst einen Nachlassverwalter bestellen, was erhebliche Zeit und Kosten hinzufügt.
Müssen meine Erben für das Nachlassverfahren nach Zypern reisen?
In der Regel nicht. Ein zyprischer Rechtsanwalt kann das gesamte Nachlassverfahren oder die Nachlassverwaltung aufgrund einer Vollmacht führen — den Erbschein beantragen (oder einen britischen oder Commonwealth-Erbschein nach Cap. 192 neu siegeln lassen), Schulden und Steuern begleichen und die Immobilie auf die Erben übertragen. Erben müssen typischerweise nur beglaubigte Identitäts- und Verwandtschaftsnachweise aus dem Ausland beibringen.
Wie lange dauert es, in Zypern eine Immobilie zu erben?
Erhebt niemand Einspruch, wird der Erbschein oder die Nachlassverwalterbestellung üblicherweise innerhalb von etwa ein bis drei Monaten erteilt, und ein unkomplizierter Nachlass wird häufig innerhalb von etwa sechs bis zwölf Monaten vollständig verwaltet. Ausländische Unterlagen, fehlende Eigentumstitel, gesetzliche Erbfolge oder Streitigkeiten können erheblich länger dauern.
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